Veranstalter

Veranstalter der Aktion ist Lofttuer.de

Der Benutzer akzeptiert die Teilnahmebedingungen mit der Teilnahme am Gewinnspiel. 

Schoorgras 20
5986 PK  Beringe
Niederlande
KvK: 67966357

Teilnahmeberechtigung

An der Teilnahme berechtig sind natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland und den Niederlanden. Das Alter muss zum Zeitpunkt der Teilnahme mindestens 18 Jahre betragen. Wenn die gesetzlichen Vertreter von Minderjährigen eine schriftliche Zustimmung erteilen, dürfen Minderjährige unter Vorbehalt teilnehmen. Mitarbeiter von Lofttuer.de sowie deren Angehörige sind von der Teilnahme ausgeschlossen. Die Teilnahme an der Aktion ist unentgeltlich und unabhängig von dem Erwerb von Waren ode Dienstleistungen. 

Ablauf

Der Teilnehmer abonniert die Lofttuer.de-Facebook -und/oder- Instagram-Seite, liket den Gewinnspiel Beitrag und kommentiert in einem Kommentar unter dem Gewinnspiel Beitrag. Aus allen Kommentaren von Facebook und Instagram werden 1 Gewinner ausgewählt. Es werden nur die Kommentare gewertet, die unter dem Aktions Beitrag stehen. Sonstige Beiträge oder Einsendungen an anderer Stelle werden nicht gewertet. Teilnahmeschluss 31. Dezember. Es werden nur die Teilnahmen gewertet, die bis zu diesem Zeitpunkt eingegangen sind. Später eingegangen Teilnahmen fließen nicht in die Wertung mit ein. 

Gewinn

Eine Stahlinnentür (Standardgröße). Der Teilnehmer erklärt sich dazu bereit, dass Video- und Bildmaterial von der Aktion erstellt wird, was genutzt wird, um über die Aktion Bericht zu erstatten, insbesondere über Social Media Kanäle wie z.B Facebook und Instagram. Der Gewinn ist nicht übertragbar, es ist keine Barauszahlung des Gewinns, eine Auszahlung in Sachwerten oder ein Tausch der Gewinne möglich. Eine notwendig Änderung des Gewinns wird vom Gewinner akzeptiert. 

Änderung von Teilnahmebedingungen

Wir behalten uns als Veranstalter das Recht vor, diese Teilnahmebedingungen für die Zukunft zu ändern, auch unangekündigt. Außerdem behalten wir uns das Recht vor, den Wettbewerb jederzeit und ohne Vorankündigung abzubrechen. Dies gilt insbesondere, wenn aufgrund von technischen oder rechtlichen Gründen eine ordnungsgemäße Durchführung nicht mehr gewährleistet werden kann. Der Teilnehmer kann in dem Fall keine Ansprüche gegen den Veranstalter geltend machen. Sollten Schwierigkeiten auftreten, die die Integrität des Wettbewerbs gefährden, behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Wettbewerb zeitweise oder ganz auszusetzen. 

Schadensersatz

Schadensersatzverpflichtungen aus oder im Zusammenhang mit dem Gewinnspiel sind, soweit sie gesetzlich zulässig sind, auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit sowie auf die Haftung für vertragswesentliche Leistung beschränkt. Dies gilt sowohl für Schadensersatzverpflichtungen des Veranstalter, seiner Organe, Angestellten und Erfüllungsgehilfen.

Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise ungültig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Teilnahmebedingungen nicht. Das ausschließlich anwendbare Recht ist das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.